Fahrer im Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Grundsatz:
Alle Fahrer/innen, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen D/DE (Linie < 50), D/DE oder D1/D1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikiation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Möglichkeiten:
Der Nachweis erfolgt per
- Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb)
- Grundqualifikation (ohne Lehrgang aber sehr umfangreiche IHK-Prüfung)
- beschleunigte Grundqualifikation (140 Std. Lehrgang und verkürzte IHK-Prüfung)
Mindestalter: 21 Jahre
Ausnahme D/DE (nicht Linie bis 50km) bei beschleunigter Grundqualifikation: 23 Jahre
Weitere Informationen erhalten Sie auf: https://www.eu-bkf.de/
Nehmen Sie Kontakt auf!
Sie haben Interesse an dieser Ausbildung? Dann rufen Sie bitte in der Zentrale Tel. 069-408967-0 oder Herrn Demir Tel. 0163-4089000 an. Oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.