Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Grundsatz:
Alle Fahrer/innen, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikiation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Möglichkeiten:
Der Nachweis erfolgt per
- Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb)
- Grundqualifikation (ohne Lehrgang aber sehr umfangreiche IHK-Prüfung)
- beschleunigte Grundqualifikation (140 Std. Lehrgang und verkürzte IHK-Prüfung)
Mindestalter: C/CE/C1/C1E mit Grundqualifikation 18 Jahre C1/C1E mit beschl. Grundqualifikation 18 Jahre C/CE mit beschl. Grundqualifikation 21 Jahre
Weitere Informationen erhalten Sie auf: https://www.eu-bkf.de/
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Sie haben Interesse an dieser Ausbildung? Dann rufen Sie bitte in der Zentrale Tel. 069-408967-0 oder Herrn Demir Tel. 0163-4089000 an. Oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.