Führerscheinklasse C1
gültig für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG, maximal 7.500 kg zG und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig.

Führerscheinklasse C1E
gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. Das zG der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen.
Alter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
Sonstige Regelungen: Seit 10. September 2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung nötig. Wegfall der Bestimmmung „zG Anhänger maximal Leermasse des Zugfahrzeugs“.
Einschluss: BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1
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Sie haben Interesse an dieser Ausbildung? Dann rufen Sie bitte in der Zentrale Tel. 069-408967-0 oder Herrn Demir Tel. 0163-4089000 an. Oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.